leistungen

Vertretung vor Finanzbehörden / Finanzgerichten

Das deutsche Steuerrecht ist hochkomplex, selbst Fachleute stoßen im Dschungel aus Paragraphen und Ausnahmeregelungen an ihre Grenzen. Für Finanzbeamte gilt das ebenso: Dem Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft. Wer sich als Steuerzahler vom Fiskus zu Unrecht zur Kasse gebeten fühlt, sollte die Möglichkeit zum Einspruch nutzen. Der Aufwand kann sich lohnen: Über fünf Millionen Steuerzahler setzen sich Jahr für Jahr gegen vermeintlich falsche Steuerbescheide zur Wehr – rund zwei Drittel von ihnen erfolgreich.

Damit ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, sind aber umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht Voraussetzung.

 

Frist beachten!

Wer Einspruch einlegen möchte, hat dafür vier Wochen Zeit. Fristbeginn ist der Tag, an dem das Schreiben des Finanzamtes im Briefkasten liegt, im Streitfall gilt das Datum des Poststempels. Der Einspruch sollte in schriftlicher Form erfolgen.
Darüber hinaus muss der Einspruch begründet werden. Oft ist es sinnvoll, den eigenen Standpunkt mit Belegen zu untermauern oder auf entsprechende Urteile oder Erlasse zu verweisen. Gegebenenfalls können Sie sich mit Ihrem Einspruch auch an ein laufendes Verfahren am Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof anhängen, dies geschieht mit Verweis auf das jeweilige Aktenzeichen.

 

Wir führen für Sie Rechtsbehelfsverfahren gegen fehlerhafte Steuerbescheide oder Verwaltungsakte. Kann mit dem Finanzamt keine Einigung erzielt werden, dann vertreten wir Sie auch vor dem Finanzgericht.

 

 

 

Lohnbuchhaltung

Bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter sind sowohl Fragen des Steuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Unsere Mitarbeiter sind hier geschult und bilden sich laufend weiter um den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet gerecht zu werden.

 

 

Im Rahmen der Erstellung der Lohnbuchhaltung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Sofortmeldungen 
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Lohnsteueranmeldung
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Abrechnung von Überstunden, Abfindungen, Reisekosten, Sonderzahlungen etc.
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung von Zweifelsfragen
  • etc.

 

 

Finanzbuchhaltung

Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung. Bei der Einrichtung Ihres Rechnungswesens müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, die Gewinnermittlungsart (Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz) spielt eine Rolle und die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens müssen ebenfalls beachtet werden.


Wir richten Ihre Finanzbuchhaltung nach Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen ein. Sie erhalten zeitnah Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden fristgerecht beim Finanzamt eingereicht.

Wir weisen Sie darauf hin, wenn Ihre Rechnungen nicht die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen, so dass Sie rechtzeitig eine korrigierte Rechnung bei Ihrem Lieferanten anfordern können.

 

 

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung beinhaltet:

  • Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen 
  • Verwaltung von offenen Posten für Kunden und Lieferanten 
  • Laufende Abstimmung Ihrer Konten

 

 

Unternehmen Online

 

Unternehmen online schafft individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit.


Je nach Gestaltung der Zusammenarbeit stellen Sie uns Ihre Buchhaltungsbelege und Daten elektronisch zur Verfügung. Die Buchhaltungsbelege müssen dann nicht persönlich vorbeigebracht oder per Post an uns übersandt werden. Ihre Daten holen wir uns online, um die Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung zu erstellen.


Anschließend stellen wir Ihnen die Auswertungen für die Bereiche Finanzbuchhaltung, offene Posten-Buchhaltung oder Lohn online bereit. Damit haben Sie immer aktuelle Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens.

 

 

 

 

Existenzgründer

Der Schritt in die Selbständigkeit ist oft schwierig und es tauchen viele Fragen auf. Welche Unternehmensform soll ich wählen? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Welche Steuererklärungen muss ich jetzt beim Finanzamt abgeben? Wie führe ich ein Kassenbuch, usw.?

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Unser Leistungsangebot umfasst hier u. a.:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Erstellung Ihres Businessplans
  • Erstellung einer Ertrags- und Finanzplanung
  • Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung
  • etc.