Vertretung vor Finanzbehörden / Finanzgerichten

Das deutsche Steuerrecht ist hochkomplex, selbst Fachleute stoßen im Dschungel aus Paragraphen und Ausnahmeregelungen an ihre Grenzen. Für Finanzbeamte gilt das ebenso: Dem Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft. Wer sich als Steuerzahler vom Fiskus zu Unrecht zur Kasse gebeten fühlt, sollte die Möglichkeit zum Einspruch nutzen. Der Aufwand kann sich lohnen: Über fünf Millionen Steuerzahler setzen sich Jahr für Jahr gegen vermeintlich falsche Steuerbescheide zur Wehr – rund zwei Drittel von ihnen erfolgreich.

Damit ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, sind aber umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht Voraussetzung.

 

Frist beachten!

Wer Einspruch einlegen möchte, hat dafür vier Wochen Zeit. Fristbeginn ist der Tag, an dem das Schreiben des Finanzamtes im Briefkasten liegt, im Streitfall gilt das Datum des Poststempels. Der Einspruch sollte in schriftlicher Form erfolgen.
Darüber hinaus muss der Einspruch begründet werden. Oft ist es sinnvoll, den eigenen Standpunkt mit Belegen zu untermauern oder auf entsprechende Urteile oder Erlasse zu verweisen. Gegebenenfalls können Sie sich mit Ihrem Einspruch auch an ein laufendes Verfahren am Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof anhängen, dies geschieht mit Verweis auf das jeweilige Aktenzeichen.

 

Wir führen für Sie Rechtsbehelfsverfahren gegen fehlerhafte Steuerbescheide oder Verwaltungsakte. Kann mit dem Finanzamt keine Einigung erzielt werden, dann vertreten wir Sie auch vor dem Finanzgericht.

 

 

 

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